Gesundheit und Pflege 2017


Neuregelungen zum 1. Januar
Gesundheit und Pflege 2017

Zum 1. Januar treten zahlreiche Regelungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege in Kraft, unter anderem die Einführung der neuen Pflegegrade. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen im Jahr 2017:

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II): Rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige werden automatisch in einen von fünf Pflegegrade übergeleitet (bisher: drei Pflegestufen). Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff schafft die Voraussetzung dafür, körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen zu erfassen und in die Einstufung einzubeziehen. Menschen, die aktuell einer Pflegestufe zugeordnet sind, erhalten ab 2017 mindestens den gleichen Umfang an Leistungen wie bisher – oder höhere Leistungen. Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen wechseln automatisch in den nächst höheren Pflegegrad (Beispiel: aus Pflegestufe I wird Pflegegrad II). Menschen mit geistigen Einschränkungen steigen automatisch um zwei Stufen höher (Beispiel: aus Pflegestufe 0 wird Pflegegrad II).

Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III): Die Pflegeberatung wird gestärkt und die Zusammenarbeit der Verantwortlichen in den Kommunen ausgebaut. Um Abrechnungsbetrug wirksamer zu verhindern, werden die Kontrollmöglichkeiten der Pflege- und Krankenkassen ausgeweitet.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: Der vom Bundesministerium für Gesundheit jährlich neu festgesetzte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt 2017 weiterhin bei 1,1 Prozent. Davon unabhängig können die Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag individuell erhöhen. In diesem Fall haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht und können in eine andere Krankenkasse wechseln.

Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) der GKV steigt auf jährlich 57.600 Euro. Nach deren Überschreiten besteht für Angestellte Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung: Sie dürfen also in die private Krankenversicherung wechseln. Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV erhöht sich auf jährlich 52.200 Euro bzw. monatlich 4.350 Euro. Bis zu diesem Betrag wird das Arbeitsendgeld eines gesetzlich Versicherten für Beiträge herangezogen.

Quelle und weitere Informationen: Bundesministerium für Gesundheit

News

Notdienst der Apotheken
Patient wird in der Apotheke bedient. Bei Notfällen an Feiertagen und nachts hilft der Apotheken-Notdienst mit Medikamenten weiter.

Bereitschaft rund um die Uhr

Wer über die Feiertage plötzlich erkrankt, muss nicht bis zum nächsten Werktag auf Medikamente und fachliche Beratung warten – dem Apotheken-Notdienst sei Dank.   mehr

Erste Hilfe bei Babyschnupfen
Erste Hilfe bei Babyschnupfen

Durchatmen erleichtern

Meist kommt er im zweiten Lebenshalbjahr: der erste Babyschnupfen. Für den Säugling ist eine verstopfte Nase dabei eine echte Herausforderung. Die Atmung ist erschwert, Trinken und Schlafen sind kaum noch möglich.   mehr

Wenn Nahrung Medikamente stört
Wenn Nahrung Medikamente stört

Von Milch bis Lakritze

Manche Nahrungsmittel können die Wirkung von Medikamenten verstärken oder abschwächen. Besonders aufpassen muss man z.B. bei Milch, Kaffee und Grapefruits.   mehr

Kinder: Bei Reanimation nicht zögern!
Kinder: Bei Reanimation nicht zögern!

Deutlich bessere Überlebenschancen

Bei Notfällen ist Zeit ein entscheidender Faktor. Das gilt auch, wenn Kinder einen Herzstillstand erleiden. Je früher dann reanimiert wird, umso höher sind die Überlebenschancen.   mehr

Softdrinks als Ballaststoffquelle?
Softdrinks als Ballaststoffquelle?

Statt Obst und Gemüse

In den Regalen der Supermärkte tauchen immer wieder neue Modegetränke auf. Jetzt machen ballaststoffreiche High-Fiber-Softdrinks von sich reden. Aber können sie die tägliche Portion Obst und Gemüse ersetzen?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsclips

Antibiotikumsaft mit Löffel

Antibiotikumsaft mit Löffel

Dieses Video zeigt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie einen Antibiotikumsaft mit einem Dosierlöffel richtig einnehmen. Der Clip ist mit Untertiteln in Russisch, Türkisch, Arabisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Wir bieten Ihnen viele unterschiedliche Beratungsclips zu erklärungsbedürftigen Medikamenten an. Klicken Sie einmal rein!

Marien-Apotheke
Inhaber Stephan Menzel
Telefon 0203/50 06 50
Fax 0203/5 00 65 10
E-Mail marien@menzelapotheken.de