Patientenverfügung erstellen


An Organspende denken
Patientenverfügung erstellen

In einer gesetzlich abgesicherten Patientenverfügung sollte nach Ansicht der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) auch die Entscheidung über eine mögliche Organspende geregelt sein.
Wer Organe spendet, schenkt Leben

„Wer in einer Patientenverfügung seinen Willen dazu formuliert, in welchen Situationen das eigene Leben im Falle einer schweren Krankheit nicht mehr künstlich verlängert werden darf, sollte auch an das Leben anderer Menschen denken, indem er einer Organspende ausdrücklich zustimmt und dies schriftlich festhält“, erklärt Dr. Thomas Beck, Kaufmännischer Vorstand der DSO.
Jedes gespendete Organ bedeute für einen der bundesweit 12.000 schwer kranken Patienten auf der Warteliste für eine Transplantation die Aussicht auf ein neues Leben. Diese Chance, nach dem eigenen Tod einem anderen Menschen ein Weiterleben zu ermöglichen, dürfe in einer Patientenverfügung nicht außer Acht bleiben, so Beck. Die DSO fordert deshalb, das Thema Organspende stärker in die Aufklärung über Patientenverfügungen einzubinden.

Aufrechterhaltung der Organfunktion ist keine lebensverlängernde Maßnahme

„Die Zustimmung zur Organspende steht nicht im Widerspruch zu einer Patientenverfügung“, betont Professor Dr. Günter Kirste, Medizinischer Vorstand der DSO. Für eine Organentnahme nach Eintreten des Todes sind intensivmedizinische Maßnahmen erforderlich. „Dies darf jedoch nicht mit einer lebensverlängernden Maßnahme verwechselt werden,“ so Kirste weiter.

Die medizinische Voraussetzung für eine Organentnahme in Deutschland ist der eindeutig nachgewiesene Hirntod, also der vollständige und irreversible Ausfall aller Gehirnfunktionen. Zur Vorbereitung der Organentnahme wird der Kreislauf des verstorbenen Spenders kurzfristig durch Maschinen künstlich aufrechterhalten, um die Organe zu schützen. „Diese Maßnahme dient lediglich der Aufrechterhaltung der Funktionen der Organe und bedeutet keine Lebensverlängerung“, erläutert der Mediziner. Dementsprechend sollte in der Patientenverfügung der Organspende Vorrang vor dem Abbruch der intensivmedizinischen Maßnahmen eingeräumt werden. Das Bundesministerium für Justiz schlägt beispielsweise in seiner Broschüre zur Patientenverfügung konkrete Formulierungen vor, mit denen die persönliche Entscheidung zur Organspende hinreichend dokumentiert ist.

"Wichtig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger durch eine umfassende und sachliche Information motiviert werden, sich mit dem Thema Organspende auseinander zu setzen, und eine Entscheidung in einem Organspendeausweis zu dokumentieren", erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Rolf Schwanitz.

News

Finger weg von Lachgas!
Jugendlicher füllt Lachgas aus einer Kartusche in einen Luftballon

Nervenschäden möglich

In kleine bunte Ballons verpackt kommt Lachgas erst einmal recht harmlos daher. Außerdem ist es günstig, leicht zu beschaffen und legal – alles Eigenschaften, die es als Partydroge bei Jugendlichen sehr beliebt macht. Doch wie bei jeder Droge drohen auch bei Lachgas ernste gesundheitliche Folgen.   mehr

Beim Entwässern auf Natrium achten
Beim Entwässern auf Natrium achten

Vorsicht mit Diuretika

Entwässerungsmittel werden bei vielen Erkrankungen eingesetzt. Eine Wirkstoffgruppe, die Thiazide, führt häufig zu einem Natriummangel im Blut. Und das vor allem zu Beginn der Therapie.   mehr

Brustkrebs-Risiko wird nicht erhöht
Brustkrebs-Risiko wird nicht erhöht

Ob Fehlgeburt oder Abtreibung

Abtreibung führt zu Brustkrebs! Diese Parole wird seit Jahren immer wieder ins Feld geführt, um schwangere Frauen von einem Abbruch abzuhalten. Dass das nicht stimmt, wird durch eine finnische Studie erneut untermauert.   mehr

Rezepte gegen Kater
Rezepte gegen Kater

Zu tief ins Glas geschaut?

Ob Familienfeier, Biergartenausflug oder Party: Wer beim Alkohol über die Stränge schlägt, bezahlt das am nächsten Tag meist mit einem Kater. Was hilft dagegen?   mehr

Blutdruckmessen will gelernt sein

Mann sitzt an einem Tisch und misst sich mit einem Blutdruckmessgerät selbst den Blutdruck.

Achtung Armhaltung!

Für eine korrekte Blutdruckmessung ist nicht nur ein geeignetes Gerät wichtig. Auch die Armhaltung muss stimmen – sonst kommen dabei leicht falsche Werte heraus.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Marien-Apotheke
Inhaber Stephan Menzel
Telefon 0203/50 06 50
Fax 0203/5 00 65 10
E-Mail marien@menzelapotheken.de